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   BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84   

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https://dejure.org/1988,47
BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84 (https://dejure.org/1988,47)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.1988 - 2 BvR 233/84 (https://dejure.org/1988,47)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 1988 - 2 BvR 233/84 (https://dejure.org/1988,47)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage im Prozeßkostenhilfeverfahren durch das Beschwerdegericht bei Berufungsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylantrag - Asylklage - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 88
  • MDR 1988, 750
  • NVwZ 1988, 718
  • DVBl 1988, 630
 
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Wird zitiert von ... (349)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtsweges nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (BVerfGE 54, 94 [96 f.]; st. Rspr.), braucht aber einen Instanzenzug nicht vorzusehen (BVerfGE 65, 76 [90]).

    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtsweges nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (BVerfGE 54, 94 [96 f.]; st. Rspr.), braucht aber einen Instanzenzug nicht vorzusehen (BVerfGE 65, 76 [90]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Zur Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gehört auch, daß dem Unbemittelten, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, die Anrufung der Gerichte nicht unbillig erschwert wird (BVerfGE 10, 264 [268]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1983 - 19 B 20074/82
    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Zur näheren Begründung bezog sich der Senat auf seinen Beschluß vom 6. April 1983-19 B 20074/82-.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 77, 275 [284]; Beschluss vom 17. März 1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 [99]; Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvR 1324/90 -, BVerfGE 84, 366 [369 f.]; Beschluss vom 5. Dezember 2001, a.a.O., BVerfGE 104, 220 [232]).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es den Gerichten also, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ).
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